Hausbesitzer, Bauherren und Hauskäufer aufgepasst ❗

Hier erfahren Sie was das Jahr 2022 in Hinblick auf Immobilien, Hausbau und Förderung mit sich bringt.
Was wäre ein Jahreswechsel ohne neue Regelungen und Gesetze. Erfahren Sie hier welche Förderungen und Fristen Sie im Jahr 2022 nicht versäumen sollten um bei Neubau, Hauskauf, Modernisierung und Sanierung viel Geld zu sparen.

Die erste Änderung im neuen Jahr, ist das Ende der KfW-55-Förderung für Neubauten.
Dabei handelte es sich um eine Förderung der KfW Bankengruppe. Sie vergab Zuschüsse zum Bau und zur Sanierung von Gebäuden, die bestimmten Standards der Energieeffizienz entsprachen. Dabei ist der KfW 55 ein solcher Standard. Dadurch wird ein Gebäude beschrieben, dass lediglich 55% so viel Energie benötigt wie ein vergleichbarer Neubau. (Gesellschaft für Verbraucherinformation, 2021)
Zum 1. Februar 2022 wird diese Förderung jedoch eingestellt. Zukünftig will die Bundesregierung Ihre Zuschüsse eher in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauden stecken. Doch noch ist nichts zu spät. Vollständige Anträge für die KfW-55-Förderung können noch bis zum 31.01.2022 eingereicht werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Antragstellung. Grundlage dafür ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Des Weiteren erhalten Handwerker einen höheren Mindestlohn. Wie Ihnen sicherlich nicht entgangen ist, sind im letzten Jahr die Baukosten stark gestiegen. Ein Ende diesbezüglich ist zurzeit nicht in Sicht. Grund dafür sind nicht nur die steigenden Kosten für Baumaterialien, sondern ab Januar 2022 auch steigende Mindestlöhne in Branchen wie Dachdeckerei, Elektrohandwerk, Gerüstbau und Gebäudereinigung.

Mit Beginn dieses Jahrs treten außerdem neue Gesetze in Kraft. Eins davon ist die Anordnung Schornsteine höher zu bauen. Die neue Verordnung besagt, dass die Öffnung neuer Schornsteine zukünftig am höchsten Punkt des Hauses, dem sogenannten Dachfirst, angebracht werden müssen. Hinzu kommt ein Überragen dieses Punktes von mindestens 40 Zentimeter. Zweck der neuen Regelung soll der ungestörte Abtransport von Abgasen sein, der durch die Höhe gewährleistet wird. Das Gesetz gilt für neue Pelletheizungen, Kachelöfen und Kamine mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt. Ausgenommen sind dabei alle bestehenden Feuerungsanlagen wie zum Beispiel Kaminöfen.
2025 soll ein neuer Grundsteuerwert den alten Einheitswert ablösen, so sieht es die neue Grundsteuerreform vor. Um das zu erreichen müssen derzeit alle Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Stichtag dafür ist der 01.01.2022. Das Finanzamt legt demnach den Wert des Grundbesitzes fest, der zu diesem Tag vorliegt. Die neue Grundsteuer wird sich dann auf diesen Wert beziehen. Obwohl das Finanzamt schon viele Daten für die Neuberechnung besitzt, müssen einige Eigentümer „Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ noch übermitteln. Bis zum 31.10.2022 müssen alle für das Finanzamt wichtigen Daten vorliegen. Innerhalb der nächsten Jahre erhalten dann alle Grundstücksbesitzer einen sogenannten Feststellungsbescheid und ab 2025 den Grundsteuerbescheid mit der neuen Grundsteuer von der zuständigen Gemeinde.

Ab dem 01.07.2022 tritt auch ein neuer Mietspiegel in Kraft. Neu ist dabei, dass alle Städte die mindestens 50.000 Einwohner haben bis spätestens zum 01.01.2023 einen Mietspiegel festgelegt haben, an dem sich sowohl Mieter als auch Vermieter orientieren können.
Eine gute Nachricht im neuen Jahr ist die Erhöhung des Wohngeldes. Erstmals findet dies automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung statt. Durchschnittlich wird der Wohngeldbetrag damit um voraussichtlich 13€ pro Haushalt steigen. Damit können auch rund 30.000 Haushalte wieder oder erstmals Wohngeld erhalten. Profitieren sollen insbesondre Rentner und Familien.
Das waren ein paar Änderungen für das neue Jahr im Überblick.
Quellen:
Vergleich.de (2021). KfW Effizienzhaus 55: So fördert die KfW energetisches Bauen und Sanieren. Abgerufen unter: shorturl.at/cCLU8, am 10.01.2022.
Eva Dorothee Schmid (2021). Neue Gesetze 2022: Das wichtigste zu Immobilien, Hausbau & Förderungen. Abgerufen unter: shorturl.at/dowQU, am 10.01.2022.