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Neuordnung der Maklergebühr

Aktualisiert: 18. Mai 2021

Wer zahlt was ab 2021?

Bisher war die Provision eines Maklers beim Hausverkauf Verhandlungssache. Das dreht sich ab dem 23. Dezember 2020. Auf was Sie zeitnah achten sollten, wenn Sie Ihre Immobilie veräußern wollen, hat uns Jens Zuschke, Besitzer der Zuschke Immobilienvermittlung GmbH aus Bautzen, vereinbart.



Vermittler als Förderung beim Hausverkauf

Wenn Sie Ihre Haus und Grundstück verkaufen beabsichtigen, stehen Sie oft vor einem Berg von Aspekten:


  • Was ist Ihr Haus eigentlich wert?

  • Wo finden Sie Personen?

  • Was muss per Gesetz eingehalten sein?

  • Wer kümmert sich um den Verkauf?

  • Wie platzieren Sie gewiss, dass Ihre Kunde aufmerksam werden?



Durch bequemen Inserat im Kleinanzeigenteil der Zeitung ist es meist nicht getan. Wenn Sie einen korrekten Preis erzielen möchten und dabei so wenig wie möglich Anstrengung haben wollen, sind wir Zuschke Immobilien seit dem Jahr 2010 Immobilienmakler bei Ihnen vor Ort die beste Wahl. Experten erstellen eine perfekte realistische Einschätzung und bestrebt sich um die Wurst, was den Hausverkauf anbelangt. Die Frage ist: Wer trägt die Kosten?

 

Was sich 2021 für Immobilienverkäufer ändert

Bis Ende Dezember 2020 vermochten Sie frei entschließen, wer die Courtage trägt. Oftmals und belesen wurden diese Aufwendung auf den Träger übertragen.


Auf den aller ersten Blick wirkt das ansehnlich. Der Charakter hilft Ihnen beim Absatz und dessen ungeachtet erreichen Sie den unbeschränkten Preis. Das Muster hat aber auch seine Tücken. Denn wie können Sie sicher sein, dass der Vermittler auch wirklich in Ihrem Sinne handelt? Letzten Endes Ziffern bloß nicht Sie seine Kalkulation.


Seit dem 23. Dezember gilt eine neue Regulierung bei dem Aufteilung der Maklergebühr. Mit dem „Gesetz über die Ausbreitung der Maklerkosten bei einer Einleitung von Kaufverträgen über Wohnhäusern und Einfamilienhäuser“ will die Blaue Karte EU hungrige Darlehensnehmer entlasten.


Die Regulierung regelt, dass min. die Hälfte der Provision eines Maklers vom Mandant angeboten sein muss. Was Symbolisiert das für Sie? Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus an eine Privatperson vertreiben, kann man max. 50% der Aufwendung an beiden Kunden weitergeben.

Andersrum ist es gleich. Verpflichtet ein Abnehmer den Immobilienmakler über die Suche, kann auch hier allenfalls 50% der Ausgaben dem Verkäufer zugeordnet werden.



Was ist noch neu?

Extra wurde die Vertragsgrundlage geändert. Reichte früher ein Begrüßung, muss der Vermittler jetzt schwarz auf weiß was haben. So wird versichert, dass jeder checken kann, wer diesen Nachgeht und eben diese Grundlagen anwendet.

Wird eine Kostenteilung ausgemacht, muss der Besteller des Maklers zeigen, dass er die Unkosten bezahlt hat, bevor er den Beitrag der anderen Institution abfordern kann. So möchte der Gesetzgeber abwenden, dass die neue Regulierung vermieden wird.

Gilt das neue Maklergesetz für alle Immobilien-Verkäufe?

Nein, das Reglement setzt in Relation sich nur an Verkäufern von Immobilien und kleineren Häusern (allerdings auch mit Einliegerwohnung) an Privatpersonen. Dabei ist es egal, ob der Vertreiber wirtschaftlich oder Privat Veräußert. Die Käufer-Seite entschließt, ob die Neu-Regelung der Provision eines Maklers zutrifft.

Gewerbeimmobilien, Baufläche und Mehrfamilienhäuser sind abgesehen.

Was bedeutet das neue Reglement konkret für Sie?

Sie möchten ein Gebäude vertreiben oder besorgen und dabei qualifiziert instruiert sein. Sie haben sich eventuell in aller letzten Wochen vorab unterschiedliche Makler-Angebote angeschaut. Wenn dem so ist, kontrollieren Sie diese Sonderangebote bitte gewissenhaft, rät Jens Zuschke.

Professionelle Makler sind in einer Vielzahl Situationen von der Änderung des Gesetzes nicht berührt. Denn Sie erheben oft sowieso die Vergütung vom Kunden, da sie doch in dessen Namen handeln. Auch eine schriftliche Vertragsgrundlage ist natürlich wichtig.

Darf in Ihrem Angebot indes noch die volle Transfer der Makler-Provision an beiden Erwerber umfassen sein, sollte man hellhörig werden. Denn des Warenangebot ist legal nicht länger stämmbar und muss abgestimmt werden.

Hier empfinden sich das Sie den exakten Gesetzestext zum Nachschlagen.

Gesetz bezüglich der Verbreitung der Maklerkosten für die Vermittlungstätigkeit von Kaufverträgen über Immobilien und kleineren Häusern.

Weitere Infos in unseren Beitrag in der SZ-Immo.de


Hier finden Sie den genauen Gesetzestext zum Nachlesen.

Gesetz (§656c und §656d) über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

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