Scheidung - Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Aktualisiert: 13. Jan. 2022
Gemeinsamer Immobilienbesitz im Scheidungsfall

Eine Scheidung passiert – aus den unterschiedlichsten Gründen.
Wenn bei einer anstehenden Scheidung beide Eheleute eine gemeinsame Immobilie besitzen, kommt es leider häufig zu einem gemeinsamen Streitthema. Die sowieso schon stressige Scheidung wird dadurch nur noch stressiger.
Die Situation lässt sich jedoch gezielt und bequem lösen und die Immobilie lässt sich zur Zufriedenheit beider Beteiligten verkaufen.
Dabei sind jedoch bestimmte Punkte zu beachten – je nach dem, um was für einen Fall es sich handelt.
In allen Fällen jedoch ist der erste ratsame Schritt das Erstellen eines Gutachtens!
Besteht ein Ehevertrag?
Ein bestehender Ehevertrag kann auf beiden Seiten für Erleichterung sorgen, denn hier ist der Immobilienbesitz genau zugeordnet, sowie der jeweilige Anspruch beim Verkauf bei einer eventuellen Scheidung.
Sollte sich eine Übereinstimmung bereits in einem Ehevertrag finden lassen, kann ein erhöhtes Kostenbudget beim Anwalt gespart werden.
Ein Immobilienmakler kann Blickneutralität schaffen und den zu teilenden finanziellen Rahmen transparent durch ein Gutachten bestimmen, wodurch schnell eine Lösung erzielt werden kann.
In allen Fällen immer der erste Schritt: Das Gutachten

In einem Gutachten wird auf eine sachliche Art der Immobilienwert bestimmt. Alle Schäden an der Immobilie sind transparent aufgeführt und einem rechtssicheren Verkauf steht nichts mehr im Weg.
Auch vor dem Gang zum Anwalt sollten Sie bei einem zertifizierten Immobilienmakler (Jens Zuschke von der Zuschke Immobilienvermittlung GmbH ist DEKRA zertifizierter Sachverständiger) zuerst ein Gutachten erstellen lassen, das im Nachhinein für Sicherheiten auf beiden Seiten sorgt und den Sachwert der Immobilie genau beziffert.
Fallbeispiel 1: Frau will das Haus für sich haben und bleiben. Der Mann jedoch möchte verkaufen.
Jens Zuschke als Ihr Experte mit über 100 erfolgreichen Immobilienverkäufen im Raum Bautzen ist gleichzeitig DEKRA zertifizierter Sachverständiger und kann Ihnen ein rechtssicheres Gutachten erstellen, das den Wert der Immobilie genau bestimmt.
Das Gutachten ist hierbei völlig neutral und beide Parteien kennen so den tatsächlichen Wert der Immobilie nach dem Gutachten.
Möchte die Frau im Haus bleiben, könnte sie dem Mann nun 50% des Sachwerts der Immobilie auszahlen.
Fallbeispiel 2: Frau will das Haus behalten, Mann möchte verkaufen. Es besteht jedoch ein aktuell laufender Kredit.
Ist ein Abbezahlen der 50% der Immobilie nicht ohne Weiteres möglich, weil beispielsweise der Kredit noch nicht abgegolten ist, sollten Sie sich mit dem Finanzierungsunternehmen (also mit der Bank) in Verbindung setzen.
Ein gemeinsames Gespräch vor Ort kann Aufschluss darüber geben, wie der Fall gelöst werden könnte.
So können Sie einfacher die noch zu bedienende Summe aus dem Darlehen bestimmen und erfahren, wie hoch die Vorfälligkeitszinsen werden können, sollte das Darlehen vorzeitig abgelöst werden.
Mit Ihrem Bankberater können Sie so bequem eine individuelle Lösung finden, wie z. B. eine Weiterführung des Darlehens mit einer eventuell verminderten Rate.
Fallbeispiel 3: Beide Parteien sind sich über den Hausverkauf einig.
In diesem Fall gilt der erste Schritt wie oben angegeben: Ein zertifizierter Makler wird gerufen um ein gemeinsames Gutachten zu erstellen.
Der Sachwert der Immobilie wird neutral und fachlich bestimmt.
Sie sollten jedoch auch wissen, dass der Gutachten-Wert nur selten den tatsächlichen Wert der Immobilie am Markt widerspiegelt.
Wir von der Zuschke Immobilienvermittlung GmbH mit über 10 Jahren Erfahrung in der Region Bautzen konnten zu 99 % den über dem Gutachten-Wert liegenden Verkaufspreis erzielen!
So konnte trotz einer Trennung ein attraktiver Gewinn erzielt werden der unter beiden Beteiligten zufriedenstellend aufgeteilt wurde.
Fallbeispiel 4: Frau möchte einen Makler beauftragen, Mann möchte jedoch keinen Makler.
Sollte sich einer der (noch) Eheleute für einen Makler entscheiden, die andere Seite jedoch nicht, kann das Haus auch faktisch von der Vermarktungsseite geteilt werden.
D. h. es ist eine einseitige Beauftragung eines Maklers möglich, wodurch der anteilige Verkaufserlös an den einen Ehepartner geht, in diesem Fall an die Frau, die den Makler mit dem Verkauf beauftragt hat.
Zuschke Immobilienvermittlung ist Ihr Experte im Raum Bautzen

Steht ein Immobilienverkauf an? Egal was für Gründe für den Verkauf einer Immobilie sprechen, wir sind gerne für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Sie können uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren und wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben Ihre Immobilie zu einem attraktiven Preis zu verkaufen.
Jens Zuschke ist seit 10 Jahren Immobilienexperte in Bautzen und hat bereits mehr als 100 Häuser erfolgreich in der Region verkauft. Bei der Mehrzahl der Hausverkäufe konnte ein Preis über dem Marktwert erzielt werden! Das Geheimnis? Besondere und eher unbekannte Marketingmaßnahmen, die Ihre Immobilie in einem ganz anderen Licht präsentieren.
Wenn es um Immobilien geht, ist Jens Zuschke Ihr regionaler Experte. Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch.
Autor: Jens Zuschke